Ab wann geht denkmalschutz los
Wer die Sanierung, den Umbau oder den Abriss eines Baudenkmals ohne Genehmigung der Denkmalbehörden angeht, muss mit hohen Strafen rechnen. Warum eine denkmalgerechte Sanierung sinnvoll ist und was uneinsichtige Eigentümer eines Denkmals zu befürchten haben, lesen Sie hier. Eine Staubwolke baut sich auf und lässt für einen kurzen Moment den Abrissbagger verschwinden. Der legt gleich wieder los und widmet sich dem Dachstuhl. Schnell musste es gehen, denn das, was am 1. September im Münchner Stadtteil Giesing geschah, war illegal. Die zuständige Münchner Denkmalbehörde hatte den Abriss nicht genehmigt. In nur 20 Minuten wurde ein historisches Fachwerkhaus , das unter Denkmalschutz stand, dem Erdboden gleich gemacht. Höchstwahrscheinlich mit dem Hintergedanken, an selber Stelle ein mehrgeschossiges Wohnhaus zu errichten, das hohe Mieteinnahmen verspricht. In der Regel beginnt die Sanierung eines Baudenkmals am Schreibtisch. Leider gibt es auch Denkmalbesitzer, die es darauf ankommen lassen. Bevor sie überhaupt Kontakt zur Denkmalbehörde aufnehmen, machen sie ihre eigene Rechnung auf.
AbwannGehtDenkmalschutzLos
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Gebäude irgendwann verschlissen ist und abgerissen wird. Grundstücke hingegen nutzen sich nicht ab, sie bleiben bestehen. Deshalb gibt es beim Immobilienerwerb für den anteiligen Wert des Grundstücks keine AfA. Der Wert des Grundstücks wird vom Fiskus in der Regel anhand der Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Eine Doppelförderung ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings dürfen nur dieselben Aufwendungen nicht mehrfach gefördert werden. Für die Abschreibung von Immobilien im Denkmalschutz gilt: Kaufpreis und Sanierung sind unterschiedliche Aufwendungen. Die verschiedenen Förderungen für Denkmalimmobilien müssen aber klar diesen unterschiedlichen Aufwendungen zugeordnet werden. Konkret bedeutet das: Der reine Kaufpreis einer sanierungsbedürftigen Denkmalimmobilie, die vermietet werden soll, kann nach Abzug des Wertes des Grundstücks jedes Jahr linear mit zwei oder 2,5 Prozent abgeschrieben werden. Für die Abschreibung der Bausubstanz von Altbauten gelten unterschiedliche Abschreibungssätze:.
DenkmalschutzBeginn
Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen Ensembleschutz. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch anspruchsvollen Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden. Es gibt internationale, nationale und landesspezifische rechtliche Grundlagen zum Denkmalschutz.
ErsterDenkmalschutz
Gerade bei alten Häusern ist eine Besichtigung unabdingbar. Zudem möchten wir Ihnen ans Herz legen, einen speziellen Gutachter für denkmalgeschützte Häuser zur Besichtigung mitzunehmen. Dieser kann Ihnen zum einen etwas über den Zustand und die Sanierungsbedürftigkeit des Hauses sowie zu den verwendbaren Baumaterialien sagen und Kosten abschätzen. So ein Gutachter kostet zwar Geld, aber diese Investition ist sinnvoll. Es ist wohl besser, am Anfang ein paar hundert Euro für einen Gutachter auszugeben, als sich später über unerwartete Sanierungskosten in fünfstelliger Höhe zu ärgern. So können Sie sicher gehen, dass aus Ihrem Wohntraum kein Albtraum wird. Der weitere Ablauf beim Hauskauf unterscheidet sich dann nicht von dem eines neugebauten Objektes. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus kaufen, müssen Sie es vermutlich — zumindest teilweise — sanieren. Dabei gibt es einiges zu beachten. Bei denkmalgeschützten Immobilien kommen zum Sanierungsaufwand noch behördliche Vorgaben hinzu. Eine fachmännische Beratung und Begleitung sowie gute Vorbereitung auf den Arbeits-, Behörden- und Finanzaufwand sind essentiell.